Das Verfahren,
vollständig
offengelegt.
Offen liegt die Architektur des Verfahrens: was in welcher Reihenfolge geschieht, was Sie dabei in die Hand bekommen und was Sie unterschreiben. Intern bleiben Partnernamen, Bewertungsschwellen und Kalkulationslogik. So halten es große Häuser. Der Weg ist sichtbar, die Betriebsanleitung bleibt im Haus.
Vom ersten Gespräch
bis zum Notartermin.
Erstaufnahme
Im ersten Gespräch geht es ausschließlich um Sie. Ihre Ziele, Ihr Vorhaben, Ihre Lebenssituation, Ihr Zeithorizont und der Rahmen, den Sie sich selbst setzen. Kein Objekt, keine Unterlage, kein Angebot. Am Ende steht ein Bild Ihrer Ausgangslage.
Maßgeschneiderte Auswahl
Auf dieser Grundlage suchen wir zwei passende Wohnungen, je nach Lage ergänzt um eine Alternative. Maßstab ist nicht, was gerade verfügbar ist, sondern was zu Ihrem Vorhaben passt. Geprüft werden Unterlagen, Rechtslage, Bausubstanz, Mikro- und Makrolage, Mieterschaft, Verwaltung und Rücklagen.
Vorstellung und Entscheidung
Die Wohnungen werden vorgestellt, jede Frage wird beantwortet. Eine schriftliche Beispielkalkulation macht die Wirkung sichtbar. Den Gang zu Ihrem eigenen Steuerberater empfehlen wir ausdrücklich. Die Entscheidung treffen Sie.
Umsetzung
Nach Ihrer Entscheidung wird die Wohnung reserviert, parallel läuft die Vorbereitung der Finanzierung. Danach folgen der Entwurf des Kaufvertrags, die Finanzierungsbestätigung, auf Wunsch eine Besichtigung und der Notartermin.
Die Begleitung endet nicht mit dem Notartermin. Wer mehrere Bausteine plant, beginnt an dieser Stelle den zweiten. AURESUM bleibt Ansprechpartner rund um die Wohnung.
Die Investoren-Erstaufnahme.
Im Erstgespräch unterschreiben Sie genau ein Dokument, die Investoren-Erstaufnahme. Sie hält fest, was Sie über Ihre Ausgangslage und Ihre Ziele gesagt haben, und sie erlaubt uns, diese Angaben für die Auswahl zu verwenden. Mehr nicht.
Die Erstaufnahme begründet ausdrücklich keinen Maklervertrag und keinen Beratungsvertrag. Sie verpflichtet Sie zu nichts, sie kostet nichts, und sie ist kein Kaufvertrag. Alle Angaben darin sind Ihre eigenen. Wir fordern dafür keine Nachweise an und prüfen weder Ihre Bonität noch Ihre Kreditwürdigkeit.
Zwei Anlagen erhalten Sie mit dem Dokument: die Datenschutzinformation und allgemeine Hinweise zu Wohnungen als Kapitalanlage. Wird Ihr Erwerbsinteresse später konkret, folgt die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz. Das ist ein gewöhnlicher Schritt, den jedes Haus in diesem Geschäft durchführt.
Was in diesem Verfahren
nicht passiert.
Nur ein Dokument
Im Erstgespräch unterschreiben Sie nichts außer der Investoren-Erstaufnahme.
Der Notar schließt den Kauf
Der einzige Vertrag, der den Kauf bewirkt, entsteht beim Notar. Den Notar wählen Sie selbst, gleich wo die Wohnung liegt.
Keine Reservierungsgebühr
AURESUM erhebt für die Reservierung einer Wohnung kein Entgelt.
Zwei Vorschläge, nicht zwanzig
Vorgestellt werden zwei geprüft ausgewählte Wohnungen. Zwei Vorschläge sind eine Entscheidung, zwanzig sind eine Überforderung.
Wer AURESUM bezahlt.
Als Käufer zahlen Sie an AURESUM keine Provision. Die AURESUM GmbH ist als Immobilienmaklerin nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung tätig. Vergütet wird sie ausschließlich von der Verkäuferseite, also vom Verkäufer, vom Projektentwickler oder vom Bauträger. Diese Vergütung ist Teil der Gesamtkalkulation und gehört sachlich benannt an diese Stelle.
Der Weg zur Finanzierung steht Ihnen frei. Sie können Ihre eigene Bank wählen, die finanzierende Bank des Projektentwicklers oder die Vermittlung über ein mit AURESUM verbundenes Unternehmen. Die AURESUM GmbH selbst übernimmt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung und vermittelt weder Finanzanlagen noch Versicherungen.
Ein Weg,
ruhig und ohne Druck.
Das erste Gespräch kostet nichts und bindet Sie an nichts. Es dauert rund eine Stunde und findet in aller Regel online statt.