Fünf Sätze,
nach denen
gearbeitet wird.
Auf den anderen Seiten steht, was AURESUM tut. Hier steht, warum es so und nicht anders getan wird. Fünf Entscheidungen, die vor jedem einzelnen Mandat getroffen wurden.
Wer sie liest, kann selbst beurteilen, ob sie zu ihm passen.
Was hier steht,
lässt sich nachprüfen.
Auf dieser Webseite steht keine Zahl über uns. Keine vermittelten Wohnungen, keine Mandantenstimmen, keine gekauften Siegel. Der Grund ist einfach: Nichts davon könnten Sie überprüfen.
Eine Angabe, die niemand nachrechnen kann, ist als Vertrauen wertlos. Sie wirkt nur so lange, bis jemand nachfragt. Wer damit anfängt, muss die nächste Angabe noch größer wählen.
Was Sie hier lesen, ist deshalb entweder eine Beschreibung unseres Verfahrens oder eine Angabe aus dem Gesetz. Beides können Sie prüfen, im Gespräch oder im Impressum.
Eine Frist
ist kein Argument.
Eine Wohnung bindet Kapital über Jahrzehnte. Eine solche Entscheidung verträgt keine Woche Bedenkzeit und keinen Zähler, der abläuft.
Wer Druck aufbaut, hat kein besseres Argument mehr übrig. Das gilt für den Verkäufer wie für den Käufer. Deshalb setzen wir keine Frist und nennen keinen Termin, bis zu dem Sie sich äußern müssten.
Dauert Ihre Entscheidung ein halbes Jahr, dauert sie ein halbes Jahr. Die Unterlagen behalten Sie, und das Gespräch lässt sich jederzeit wieder aufnehmen.
Das letzte Wort
liegt nicht bei uns.
AURESUM sucht aus, prüft und stellt vor. Entschieden wird an anderer Stelle. Den Gang zu Ihrem eigenen Steuerberater empfehlen wir ausdrücklich, und den Notar wählen Sie selbst, gleich wo die Wohnung liegt.
Das ist keine Höflichkeit, sondern eine Absicherung. Wer auswählt und zugleich beurteilt, prüft am Ende die eigene Arbeit. Deshalb gehört die Beurteilung in andere Hände.
Aus demselben Grund bekommen Sie eine schriftliche Beispielkalkulation. Sie ist dafür gemacht, an Dritte weitergegeben und dort zerlegt zu werden.
Ein Nein
ist auch eine Leistung.
Nicht jede Ausgangslage trägt eine Wohnung, und nicht jede Wohnung trägt eine Ausgangslage. In beiden Fällen sagen wir es und nennen den Grund.
Ein Haus, dessen Rücklage nicht zum Zustand passt, wird nicht vorgestellt, auch wenn alles andere stimmt. Ein Haushalt, der ein Jahr ohne Mieteinnahmen nicht übersteht, bekommt keine Wohnung vorgeschlagen, sondern eine Rechnung zum Mitnehmen.
Eine Absage kostet uns die Vergütung. Eine Zusage, die nach fünf Jahren nicht mehr trägt, kostet mehr.
Wer zahlt,
wird genannt.
Als Käufer zahlen Sie an AURESUM für die Vermittlung der Wohnung keine Provision. Vergütet wird AURESUM dafür von der Verkäuferseite, also vom Verkäufer, vom Projektentwickler oder vom Bauträger.
Diese Vergütung ist Teil der Gesamtkalkulation einer Wohnung. Sie verschwindet nicht dadurch, dass niemand sie erwähnt. Also nennen wir sie, bevor Sie danach fragen müssen.
Dasselbe gilt für den Weg zur Finanzierung. Sie können Ihre eigene Bank oder einen anderen Finanzierungspartner wählen. Auf Wunsch übernimmt die AURESUM GmbH auch die Vermittlung eines Immobiliardarlehens, unabhängig von der Auswahl und Vermittlung der Wohnung. Bestehen dafür gesonderte Vergütungsregelungen mit der Finanzierungsseite, werden sie im Finanzierungsprozess offengelegt. Welcher Weg es wird, entscheiden Sie.
Wenn Sie das
genauso sehen.
Wer diese fünf Sätze als seinen Maßstab erkennt, ist bei AURESUM richtig. Das erste Gespräch kostet nichts und bindet Sie an nichts.