Glossar
Die Begriffe,
Die Begriffe,
die im Gespräch
vorkommen.
Fünfundzwanzig Begriffe aus dem Kauf einer Wohnung als Kapitalanlage, in gewöhnlichem Deutsch erklärt. Wer diese Seite gelesen hat, versteht jede Unterlage, die er von uns bekommt.
Alphabetisch geordnet. Wo ein Gesetz gemeint ist, steht es dabei.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Die Bestätigung der Baubehörde, dass eine Wohnung baulich von den übrigen Wohnungen getrennt ist. Ohne sie lässt sich ein Haus nicht in Eigentumswohnungen aufteilen.
- Abschreibung
- Der Anteil des Gebäudewerts, den ein Vermieter jedes Jahr steuerlich geltend machen kann. Der Grund und Boden zählt nicht dazu, er nutzt sich nicht ab. Die Höhe hängt vom Baujahr ab.
- Annuität
- Die gleichbleibende monatliche Rate an die Bank. Sie besteht aus Zins und Tilgung. Über die Jahre sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt, während die Rate gleich bleibt.
- Anschlussfinanzierung
- Die Finanzierung, die nach dem Ende der Zinsbindung an die Stelle der ersten tritt. Zu diesem Zeitpunkt gilt der dann übliche Zins, und die Rate kann sich ändern.
- Beispielkalkulation
- Eine schriftliche Rechnung für eine bestimmte Wohnung: Einnahmen, Kosten, Finanzierung und Wirkung nach Steuern. Sie beruht auf Annahmen, die darin offengelegt werden.
- Eigenaufwand
- Der Betrag, den der Eigentümer jeden Monat aus eigener Tasche zuschießt, weil die Miete die Rate und die Kosten nicht vollständig deckt. Die wichtigste Zahl der ganzen Rechnung.
- Erbbaurecht
- Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben, gegen einen jährlichen Erbbauzins. Es läuft nach einer festgelegten Zeit aus. Je kürzer die Restlaufzeit, desto schwerer ist die Wohnung zu finanzieren und zu verkaufen.
- Grundbuch
- Das amtliche Verzeichnis beim Amtsgericht, in dem steht, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Wer dort eingetragen ist, ist Eigentümer.
- Grunderwerbsteuer
- Eine einmalige Steuer auf den Kaufpreis, die jedes Bundesland selbst festlegt. Sie liegt zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent und ist der größte Posten der Kaufnebenkosten.
- Hausgeld
- Der monatliche Betrag, den jeder Eigentümer an die Verwaltung zahlt. Er deckt die laufenden Kosten des Hauses und enthält den Beitrag zur Instandhaltungsrücklage.
- Instandhaltungsrücklage
- Das Geld, das die Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen zurücklegt. Reicht sie nicht, wird eine Sonderumlage fällig. Ihre Höhe im Verhältnis zum Zustand des Hauses ist eines der sechs Prüfkriterien.
- Kaufnebenkosten
- Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbucheintrag. Zusammen je nach Bundesland etwa fünfeinhalb bis neun Prozent des Kaufpreises. Sie fließen nicht in den Wert der Wohnung ein.
- Makrolage
- Die Stadt oder Region als Ganzes: Arbeitsplätze, Einwohnerentwicklung, Hochschulen, Verkehr. Sie entscheidet, ob langfristig überhaupt jemand dort wohnen will.
- Mietrendite
- Die Jahresmiete im Verhältnis zum Kaufpreis, in Prozent. Eine hohe Mietrendite ist für sich genommen kein Gütezeichen; sie steht oft dort, wo die Nachfrage schwach ist.
- Mietspiegel
- Die von einer Gemeinde erhobene Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten. Sie ist der Maßstab dafür, ob eine bestehende Miete tragfähig ist oder über dem Üblichen liegt.
- Mikrolage
- Die unmittelbare Umgebung: Straße, Nachbarschaft, Anbindung, Versorgung, Lärm. Zwei Wohnungen im selben Stadtteil können sehr verschiedene Mikrolagen haben.
- Notaranderkonto
- Ein Konto des Notars, über das in bestimmten Fällen der Kaufpreis läuft. Im Regelfall wird direkt gezahlt, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt.
- Off-Market
- Eine Wohnung, die nicht öffentlich angeboten wird, sondern direkt zwischen Bauträger oder Projektentwickler und Käuferseite den Eigentümer wechselt.
- Sonderumlage
- Ein zusätzlicher Betrag, den die Eigentümergemeinschaft beschließt, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht ausreicht. Er trifft jeden Eigentümer nach seinem Anteil.
- Teilungserklärung
- Das Dokument, das ein Haus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt. Darin steht, was jedem allein gehört, was allen gemeinsam gehört und welche Regeln im Haus gelten. Das wichtigste Papier einer Wohnung.
- Tilgung
- Der Teil der monatlichen Rate, der die Schuld verringert. Der Rest ist Zins. Eine höhere Tilgung bedeutet eine höhere Rate und eine kürzere Laufzeit.
- Vergleichsmiete, ortsübliche
- Die Miete, die in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen üblicherweise gezahlt wird. Sie begrenzt, wie weit eine Miete erhöht werden darf.
- Werbungskosten
- Ausgaben, die mit der Vermietung zusammenhängen und das zu versteuernde Ergebnis mindern: Abschreibung, Schuldzinsen, Verwaltung, Instandhaltung. Die Beurteilung im Einzelfall trifft der Steuerberater.
- Wohnungseigentumsgesetz
- Das Gesetz, das das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft regelt: Versammlung, Beschlüsse, Verwaltung, Kosten. Kurz WEG.
- Zinsbindung
- Der Zeitraum, für den die Bank den Zins fest zusagt, meist zehn bis zwanzig Jahre. Danach gilt der dann übliche Zins, siehe Anschlussfinanzierung.
Diese Erklärungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Die AURESUM GmbH erbringt weder das eine noch das andere.
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Begriffe klären sich
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